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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: September 2024) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen, Sophia Maria Weissensteiner nachfolgend „die Tiertrainerin Sophia Maria“ genannt und Konsumenten, die mit der mobilen Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1.   Vertragsgegenstand

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1.1.  Die mobile Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Hund, sowie Menschen mit Katzen, insbesondere Personal Training, Gruppenkurse, Themenvorträge, Workshops, Seminare, etc. an. Das Ausbildungsangebot basiert auf ständiger Weiterbildung, langjährige Erfahrung und professioneller Ausbildung der MNA Naturakademie. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

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1.2.  Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Beratungsvertrag. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der mobilen Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die mobile Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus. 

1.3.  Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die mobile Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die mobile Hundeschule festgelegt.

1.4.  Eine Unterrichtsstunde dauert je nach ausgewähltem Angebot unterschiedlich lange. Online Training für Hund: 60min, Einzeltraining Hund: 80min, Folgetraining Hund: 80min, 3erBlock Hundetraining: je 80min, Online Verhaltensberatung Katze: 40min, vor Ort Verhaltenstherapie Katze: 80min, Folgeberatung Online Katze: 30min, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 

1.5.  Der Unterricht erfolgt grundsätzlich an der vorab ausgemachten Örtlichkeit, der von der mobilen Hundeschule bestätigt wurde. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

1.6.  Die mobile Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die mobile Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.


2.  Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet sowie in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist, vollen Impfschutz hat (Ausnahme: Welpen), und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Personen- und Sachschäden besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Polizze der Haftpflichtversicherung vorzulegen. 

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die mobile Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes/der teilnehmenden Katze zu informieren. 

2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die mobile Hundeschule berechtigt, den Hund/Katze vom Unterricht auszuschließen.

2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren und kann in den meisten Fällen dennoch am Training teilnehmen. 

2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung und täglichen, konsequenten Umsetzung des Gelernten verpflichtet und muss während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund/Katze anwesend zu sein.

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3.   Zahlungskonditionen / Verzugszinsen / Mahnspesen / Inkassokosten

3.1.  Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils auf der Webseite angegebenen Preisen oder dem entsprechenden Werbemedium, welchem der mobilen Hundeschule zu entnehmen ist.

3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird. Grundsätzlich ist jede Rechnung sofort nach Ausstellung fällig, frühestens jedoch einen Monat vor Beginn der Veranstaltung (siehe auch Fälligkeitsdatum auf der Rechnung).

3.3. Bei nicht fristgerechter Zahlung verrechnet die mobile Hundeschule Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. sowie Mahnspesen in Höhe von EUR 9,- pro Mahnung.

3.4. Im Falle dessen, dass die mobile Hundeschule bei nicht fristgerechter Bezahlung ein Inkassoinstitut und/oder einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung beauftragt, ist der Kunde verpflichtet, der mobilen Hundeschule die daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. 
 

4.  Vertragsbeendigung / Terminabsage / Storno / Widerruf

4.1.  Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.3. Wird ein Termin für ein Personal Training weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was sich die mobile Hundeschule erspart (etwaige Fahrtkostenpauschale) oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die mobile Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann. 

4.4. Gruppenveranstaltungen (Kurse, Vorträge, Seminare, Workshops) können nur in ihrer Gesamtheit gebucht werden. Es gilt eine Stornofrist von 1 Woche bezogen auf den ersten gebuchten Termin. Wird weniger als 1 Woche vor dem ersten Termin storniert, ist vom Kunden das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

4.5. Ein bloßes Nichterscheinen, eine Abwesenheitsmeldung oder eine bloße Nichtzahlung der Gebühr gelten weder als Widerruf noch als Storno!!

 

5.  Terminausfälle

5.1. Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die mobile Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu informieren. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jedenfalls jeweils für sich selbst.

5.2. Im Fall der Terminabsage eines Personal Trainings oder einer Gruppenveranstaltung, die nur einen Termin umfasst, durch die mobile Hundeschule wird die Gebühr nach Wunsch des Kunden gutgeschrieben oder rückerstattet.

5.3. Vom Kunden nicht wahrgenommene Termine werden unabhängig vom Grund (auch nicht bei Krankheit oder Unfall des Hundes oder des Menschen) nicht erstattet.

   

6.  Haftung

6.1.    Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.

6.2.   Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der mobilen Hundeschule.

6.3.   Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.

6.4.   Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

7.  Kommunikation über WhatsApp

Der Kunde ist damit einverstanden, dass zur Vereinfachung der Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung durch die mobile Hundeschule mit ihm je nach Dienstleistung in Einzel- und/oder Gruppenchats mit anderen Teilnehmern kommuniziert wird. Lehnt der Kunde eine Teilnahme an Gruppenchats ab, kann die mobile Hundeschule nicht gewährleisten, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen zur rechten Zeit erhält (bspw. Kurzfristige Terminänderungen sowie kurzfristige Ortsänderungen, Bekanntgabe von Treffpunkten).
 

8.  Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

9.   Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

10.   Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die mobile Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die mobile Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

 

11.   Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. 

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden.

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